EUROPEAN CERTIFICATION COUNCIL

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Informationen für Bildungsträger

Bildungsträger haben die Möglichkeit, eine Partnervereinbarung mit certcouncil.eu zu treffen.
Diese Vereinbarung regelt u.a. die Anerkennung von Seminarangeboten aus dem Programm des Bildungsträgers, wie sie gemäß §1, Punkte 3 und 4 der Allgemeinen Prüfungsordnung von certcouncil.eu gefordert wird.

Weiterhin kann der Bildungsträger bei vorliegender Einverständniserklärung des Kunden für diesen im Zertifizierungsverfahren beschränkt Serviceleistungen erbringen. Wie diese im Einzelnen aussehen und wie die vertraglichen Rahmenbedingungen u.a. bezüglich der Vergütung sind, ist in der Partnervereinbarung geregelt.

Da die Inhalte der Partnervereinbarung jedoch der gegenseitigen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, müssen sich alle interessierten Bildungsträger zunächst als solche bei certcouncil.eu anmelden. Bitte wenden Sie sich z.B. via Email unverbindlich an die certcouncil-Geschäftsleitung.
Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.